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Haftungshinweise und Störungsbeseitigung
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uns eingehende Beanstandung und treffen kurzfristig angemessene
Maßnahmen zur Beseitigung eventueller Störungen. Eine
Wiederholungsgefahr ist somit nicht gegeben. Sollte trotz dieser
Zusicherung bei vermuteten Störungen sofort ein Rechtsbeistand
eingeschaltet werden, würde dies die Störung unnötig lange aufrecht
erhalten, da wir in diesem Falle veranlasst sind, den Sachverhalt
zuerst juristisch prüfen zu lassen, wodurch es zu einer Verzögerung der
Beseitigung einer angenommenen Störung kommen könnte. Dies kann nicht
im berechtigten Interesse eines eventuell Geschädigten sein, da die
ansonsten mögliche schnelle und unkomplizierte Beseitigung einer
eventuellen Störung sich durch die Inanspruchnahme eines
Rechtsbeistandes unnötig und erheblich verzögern würde. Das tätig
werden eines Rechtsanwaltes, der nicht ausdrücklich und schriftlich von
uns beauftragt wurde, entspricht nicht unserem wirklichen oder
mutmaßlichen Willen, wir untersagen ausdrücklich jede Geschäftsführung
ohne Auftrag (GOA).
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 7. März 2008 )
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